Arbeitnehmererfindungsrecht
In Deutschland unterliegen Erfindungen, die von Erfindern im Zuge ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer entwickelt werden, dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Dieses Gesetz regelt die Verwertung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen durch den Arbeitgeber.
Wir beraten Unternehmen bei der Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen, beim Aufbau von Incentive-Systemen sowie bei der Festsetzung/Neufestsetzung der Vergütung. Wir beraten Unternehmen in Streitfällen vor der Schiedsstelle und den nationalen Gerichten.
Ferner unterstützen wir Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.