Gebrauchsmuster

In einigen Ländern kann eine technische Erfindung auch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Gebrauchsmuster unterscheiden sich von Patenten nicht nur in ihrer verkürzten Laufzeit, sondern auch in der Art ihrer Prüfung durch die jeweiligen Ämter. Beispielsweise werden in Deutschland Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung registriert. In Russland wird lediglich eine Prüfung auf Neuheit, jedoch keine Prüfung auf erfinderische Tätigkeit durchgeführt.

Wir beraten Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen von Gebrauchsmusteranmeldungen. Ferner unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Gebrauchsmuster weltweit. Durch unsere EUROMARKPAT-Büros sind wir insbesondere in der Lage, Ihr Gebrauchsmusterportfolio in folgenden Ländern direkt und ohne Zwischenvertretung zu betreuen:

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