Die Republik Kosovo auf dem westlichen Teil der Balkanhalbinsel gehört mit ihren etwa 1,9 Millionen Einwohnern zu den aufstrebenden Wirtschaftsnationen und ist Mitglied des Internationalen Währungsfonds, der Weltbankgruppe und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.
Der Aufbau des gewerblichen Rechtsschutzes begann 2004, wurde 2011 durch drei neue Gesetze zum Marken-, Patent- und Designschutz weiterentwickelt und bietet nun Schutz durch ein verlässliches, international anerkanntes Rechtssystem. Da der Kosovo derzeit noch nicht Mitglied des PCT oder EPÜ ist, kann Patentschutz nur durch eine direkte Patentanmeldung beim kosovarischen Patent- und Markenamt innerhalb der 12-monatigen Prioritätsfrist erfolgen. Auch Markenrechte können nur über eine direkte Markenanmeldung im Kosovo gesichert werden, da eine Erstreckung einer IR-Marke auf den Kosovo nicht möglich ist.
Seit der Gründung von EUROMARKPAT Kosovo in der Hauptstadt Prishtina im März 2007 sind wir in der Lage, unsere Mandanten umfassend und fachkundig zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im Kosovo zu beraten und alle Handlungen vor dem kosovarischen Patentamt direkt vorzunehmen.