Usbekistan ist mit rund 33 Millionen Einwohnern der drittbevölkerungsreichste Staat der ehemaligen Sowjetunion. Mehr Einwohner haben nur Russland und die Ukraine. Usbekistan ist der einzige Staat Zentralasiens, der an alle anderen Staaten dieser Region grenzt und somit als regionales Wirtschaftszentrum und Verkehrsknotenpunkt prädestiniert ist.
Nach der Unabhängigkeit Usbekistans am 1. Juni 1991 erfolgte rasch der Aufbau eines eigenen Systems zum Schutz des geistigen Eigentums. Usbekistan ist unter anderem Mitglied des PCT und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen, so dass sowohl im Patent- als auch im Markenbereich auf nationalem und internationalem Wege Rechtsschutz beantragt werden kann. Da Usbekistan weder Mitglied des Europäischen noch des Eurasischen Patentübereinkommens ist, läuft der Patenterteilungsprozess ausschließlich über das nationale Patentamt in russischer Sprache.
Durch unser Team in Taschkent, das derzeit aus 4 Patent- und Markenanwälten und einer Sachbearbeiterin besteht, bieten wir unseren Mandanten seit 2001 kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes in Usbekistan, ohne dass Kosten für eine Zwischenvertretung entstehen.