Mit der Auflösung der Sowjetunion im Dezember 1991 erlangte die Ukraine ihre staatliche Unabhängigkeit. Sie verfügt nach Russland über das zweitgrößte Staatsgebiet in Europa und gilt als Schnittstelle zwischen Europa und Asien.
Patentschutz ist in der Ukraine nur im Wege einer Anmeldung vor dem ukrainischen Patentamt möglich, da das Land zwar Mitglied des PCT, aber nicht des eurasischen oder europäischen Patentübereinkommens ist. Marken- und Designschutz kann auch über eine internationale Registrierung erfolgen.
Durch unser Team in Kiew, das derzeit aus 4 Patent- und Markenanwälten, 2 Juristen und 6 Sachbearbeitern besteht, bieten wir unseren Mandanten seit 1999 Direktvertretung vor den nationalen Ämtern und Gerichten sowie individuelle Beratung in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes in der Ukraine, ohne dass Kosten für eine Zwischenvertretung entstehen.