Usbekistan – Erhebliche Senkung der amtlichen Gebühren ab dem 1. Januar 2025
Im Rahmen seiner Bestrebungen, Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) zu werden, hat Usbekistan mehrere Rechtsakte verabschiedet, um sein Handelssystem in verschiedenen Bereichen an die WTO-Regeln anzugleichen.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes billigte der Senat Gesetzesänderungen zur Vereinheitlichung der Höhe der zu entrichtenden amtlichen Gebühren. Gemäß diesen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, werden alle Unternehmen, ob sie in Usbekistan ansässig sind oder nicht, den gleichen Betrag an amtlichen Gebühren zahlen.
Dies führt dazu, dass ausländische Anmelder in Zukunft deutlich niedrigere amtliche Gebühren zahlen müssen. So zahlen ausländische Anmelder derzeit eine amtliche Gebühr von USD 470 für die Einreichung einer Patentanmeldung mit einem unabhängigen Anspruch, während ab dem 1. Januar 2025 nur noch eine Gebühr von etwa USD 120 zu entrichten sein wird. Die zu zahlenden Erteilungsgebühren werden sich von derzeit USD 940 auf etwa USD 240 verringern.
Dies bedeutet, dass mit Inkrafttreten der oben genannten Änderungen sich die von ausländischen Anmeldern zu zahlenden Gebühren im Schnitt um etwa 75 Prozent verringern werden.