11-08-2026 15:42
von Kamila Karimova

Usbekistan – Änderungen des Markenrechts

Neue gesetzliche Änderungen führen zusätzliche Mechanismen zur Beseitigung von Hindernissen ein, mit denen sich potenzielle Markeninhaber in Usbekistan konfrontiert sehen.

Infolge der jüngsten Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften werden bösgläubige Parteien nicht länger in der Lage sein, ausschließliche Rechte an Marken in Usbekistan, die sie nicht benutzen, aufrechtzuerhalten und dadurch Dritte daran zu hindern, rechtlichen Schutz für die Bezeichnungen zu erlangen, die sie als Mittel der Individualisierung verwenden. Insbesondere kann das bloße Bestehen eines eingetragenen Lizenzvertrags, der einem Dritten das Recht zur Benutzung einer Marke einräumt, künftig nicht mehr als Benutzung der Marke durch ihren Inhaber angesehen werden. Um den Verlust ihrer ausschließlichen Rechte wegen Nichtbenutzung zu verhindern, ist nunmehr die tatsächliche Benutzung der Marke durch den Lizenznehmer erforderlich.

Darüber hinaus sehen die Änderungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Löschung einer Markeneintragung in Usbekistan vor, wenn das Unternehmen, das Inhaber der Markenrechte ist, liquidiert wurde oder – in bestimmten Fällen, in denen der Markeninhaber eine natürliche Person ist – der Markeninhaber verstorben ist. Dieser Mechanismus soll Situationen beseitigen, in denen ausschließliche Rechte trotz des Fehlens eines Rechtsinhabers formal fortbestehen und dadurch Dritte daran gehindert werden, rechtlichen Schutz für ihre Marken zu erlangen.

Mit denselben Änderungen wurden zudem bestimmte von der zuständigen Behörde durchgeführte Verwaltungsverfahren zur Verhinderung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums vereinfacht, mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde zu verbessern.

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