11-03-2022 16:15
von Willi Fast

Ukraine-Russland-Krise - AKTUELLES - Auswirkungen der russischen Gegenmaßnahmen auf den IP-Sektor

Als Reaktion auf die von der internationalen Staatengemeinschaft gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hat die russische Regierung verschiedene Gegenmaßnahmen eingeleitet, um die Auswirkungen dieser Sanktionen zu verringern. Im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums in der Russischen Föderation sind in den letzten Tagen die folgenden Bestimmungen in Kraft getreten:

Mit der Verordnung Nr. 430 vom 5. März 2022 veröffentlichte die russische Regierung eine Liste "unfreundlicher Länder". Diese Liste umfasst die folgenden Länder:

Albanien, Andorra, Australien, Großbritannien (einschließlich Jersey und der Überseegebiete Anguilla, Britische Jungferninseln und Gibraltar), die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Kanada, Liechtenstein, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, San Marino, Nordmazedonien, Singapur, USA, Taiwan, Ukraine, Montenegro, Schweiz und Japan.

Die EU umfasst 27 Mitgliedsstaaten, so dass sich die Gesamtzahl der "unfreundlichen Länder" auf 48 beläuft.

Per Dekret Nr. 299 vom 6. März 2022 hat die russische Regierung beschlossen, dass die Entschädigung (Lizenzgebühren) für eine Zwangslizenz, die von der russischen Regierung gemäß den Bestimmungen von Art. 1360 des russischen Zivilgesetzbuches (Zwangslizenzen im Interesse der Verteidigung und der nationalen Sicherheit, des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung) erteilt wurde, für diejenigen Patentinhaber, die mit „unfreundlichen Ländern“ in Verbindung stehen, sich auf 0% der Einnahmen beläuft.

Als "Patentinhaber, die mit unfreundlichen Ländern in Verbindung stehen" werden in diesem Dekret Patentinhaber definiert, die Staatsangehörige eines Landes sind, oder die ihren Sitz, den Ort der Hauptgeschäftstätigkeit oder den Hauptort der Einkünfte in einem Land haben, das in der Liste der "unfreundlichen Länder" aufgeführt ist.

Bislang betrug die Entschädigung für eine solche Zwangslizenz gemäß Art. 1360 des Zivilgesetzbuches 0,5 % der Einnahmen.

Bis heute hat die russische Regierung nur eine einzige Zwangslizenz auf der Grundlage der Klausel "Verteidigung/öffentliche Sicherheit" erteilt. Diese Lizenz wurde einem russischen Generikaunternehmen für den pharmazeutischen Wirkstoff namens Remdesivir (Patentinhaber: Gilead Sciences, USA) erteilt, der ein Medikament gegen Covid-19 ist. Die Lizenz war auf ein Jahr befristet (vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021), wurde aber im vergangenen Januar um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Schlussfolgerungen:

Während der Text des Dekrets Nr. 299 vom 6. März 2022 in der Tat alarmierend klingt, sind die Auswirkungen des Dekrets als solches eher gering. Tatsächlich reduziert das Dekret die Lizenzgebühren im Falle einer Zwangslizenz, die von der Regierung auf der Grundlage der Klausel der "öffentlichen Sicherheit" in Art. 1360 erteilt wurde, von 0,5 auf 0,0 % der Einnahmen.

Darüber hinaus ist die Gültigkeitsdauer von Zwangslizenzen, die sich auf die Klausel "öffentliche Sicherheit" stützen, in der Regel auf die außergewöhnlichen Ereignisse beschränkt, aufgrund derer die Zwangslizenz erteilt wurde.

Es lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen, wie viele Zwangslizenzen dieser Art in Russland in Zukunft erteilt werden könnten und welche Patente im Einzelnen davon betroffen sein werden. In jedem Fall stellt das Dekret Nr. 299 jedoch keinen Freifahrtschein für russische Unternehmen dar, patentierte Erfindungen ohne Zustimmung des Patentinhabers und ohne Zahlung einer Entschädigung zu nutzen.

 

Wir werden Sie über die aktuelle Situation weiter auf dem Laufenden halten und Sie informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

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