Ukraine - Über Umstrukturierungen im ukrainischen Patentamt
Gemäß der Internet-Quelle des staatlichen Unternehmens „Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum“ (Ukrpatent) (Mitteilung vom 28.10.2022), hat die Regierung der Ukraine am 28. Oktober 2022 den Beschluss gefasst, die staatliche Organisation „Ukrainisches nationales Büro für geistiges Eigentum und Innovationen“ (UKRNBGEI) als Subjekt zu bestimmen, das die Funktionen des Nationalen Organs für geistiges Eigentum (NOGE) ausübt, und die Einstellung der Ausübung dieser Funktionen durch das staatliche Unternehmen „Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum“ (Ukrpatent).
Entsprechend der Mitteilung vom 07.11.2022 derselben Internet-Quelle, stellt gemäß dem oben genannten Beschluss der Regierung der Ukraine ab 00:00 Uhr, am 8. November 2022, das staatliche Unternehmen „Ukrpatent“ sämtliche Handlungen ein, die mit der Ausübung der Funktionen des NOGE zusammenhängen, u. a. hat „Ukrpatent“ die Annahme von Gebührenzahlungen, die mit Schutz von Objekten des geistigen Eigentums zusammenhängen, eingestellt.
Die Übertragung von Funktionen des NOGE vom „Ukrpatent“ an das UKRNBGEI ist ein erwartbarer und durch die Gesetzgebung vorgegebener Schritt zur Verwirklichung von Reformen der institutionellen Komponente des staatlichen Systems für geistiges Eigentum.
Aufgrund von Wartungsarbeiten ist die elektronische Einreichung von Anmeldungen sowie die Übermittlung elektronischer Mitteilungen vorübergehend ausgesetzt. Die Durchführung der Wartungsarbeiten ist durch Änderungen bedingt, die sich derzeit im staatlichen System für geistiges Eigentum ereignen. Nämlich: Übertragung der Funktionen des NOGE vom „Ukrpatent“ an das UKRNBGEI auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses der Regierung der Ukraine.
Die Leitung des UKRNBGEI entschuldigt für die zeitlichen Unannehmlichkeiten und versichert, dass alles Mögliche unternommen wird, damit alle erforderlichen Arbeiten abgeschlossen werden und zum elektronischen Format der Dienstleistungen zurückgekehrt werden kann.
Das bedeutet, dass bis zum Abschluss der Wartungsarbeiten und bis zum Start eines vollfunktionsfähigen Arbeiten der elektronischen Systeme zur Einreichung von Anmeldungen, alle neuen und nachzureichenden Unterlagen von Anmeldungen des geistigen Eigentums in Papierform angenommen und/oder per Post verschickt werden.
Das Datum der tatsächlichen Einreichung von Unterlagen beim Nationalen Organ für geistiges Eigentum wird in den elektronischen Systemen als das Datum des Eingangs dieser Unterlagen wiedergegeben.
Wie wird sich das auf Anmelder und deren Vertretet auswirken? Neben den zeitlichen Unannehmlichkeiten, bedingt durch das Aussetzen des elektronischen Systems zur Einreichung von neuen und nachzureichenden Unterlagen von Anmeldungen des geistigen Eigentums, führt das zur Erhöhung von Gebühren für das Einreichen von Anmeldungen um 20%, da die elektronische Einreichung von Unterlagen durch die Reduzierung der mit dieser Handlung verbundenen Gebühren angeregt wurde. Ferner wird es für die Vertreter der Anmelder möglicherweise erforderlich, die Anmeldungsunterlagen (Beschreibung, Patentansprüche, Figuren und Zusammenfassung) in dreifacher Ausfertigung einzureichen, wie dies vor der Einführung des Systems zur elektronischen Einreichung der Fall war. Demzufolge wird dies zu höheren Ausgaben für die Anmelder führen. Wir gehen davon aus, dass diese Situation nicht lange anhalten wird und dass das Arbeiten des Systems zur elektronischen Einreichung von Unterlagen bald wieder aufgenommen wird.
Was das Prozedere der Zahlung von Schutzrechtsgebühren für das Ausstellen von Schutzrechtsdokumenten anbetrifft, so finden hier keine Veränderungen statt, d. h. wie früher werden die Gebühren auf das Konto der Staatskasse der Ukraine eingezahlt, da in der Ukraine Schutzrechtsgebühren traditionell direkt in den Staatshaushalt einfließen und nicht auf das Konto des Patentamtes eingezahlt werden.
Zusätzlich muss auf die Frage der Einhaltung von Fristen zur Einreichung von Unterlagen beim NOGE der Ukraine eingegangen werden, deren Funktionen nun das UKRNBGEI ausübt. Am 13. April 2022 trat das Gesetz der Ukraine „Zum Schutz der Interessen von Personen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für die Zeitdauer des Kriegsrechts“ in Kraft, das Fristen aussetzt, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums stehen, und den bevollmächtigten Personen die Möglichkeit gibt, Unterlagen (Anmeldungen, Anträge, Widersprüche, Erwiderungen etc.) innerhalb von neunzig Tagen ab dem Tag der Aufhebung des Kriegsrechts einzureichen, ohne dass irgendeine Gebühr für die Verlängerung oder Wiederherstellung der entsprechenden Fristen zu zahlen wäre.
Über alle weiteren Handlungen, die mit dem Schutz des geistigen Eigentums in der Ukraine zusammenhängen, werden wir Sie zu gegebener Zeit mittels Veröffentlichung an dieser Stelle informieren.