Russland - WICHTIGE AKTUALISIERUNG - Patentierung in der Russischen Föderation
Im Zusammenhang mit den von der internationalen Gemeinschaft gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen war bislang unklar, in welchem Ausmaß Patentierungen in Russland von den Sanktionen betroffen sein werden, und welche Ausnahmen von den Sanktionen zulässig sein werden. Zwar wurde nicht per se verboten, Patente über das Russische Patentamt anzumelden, Zahlungen von Amtsgebühren an das Russische Patentamt können jedoch nur über die Zentralbank der Russischen Föderation ausgeführt werden, und diese Bank ist von den USA gezielt mit Sanktionen belegt worden, insbesondere durch die Richtlinie Nr. 4 der Durchführungsverordnung 14024 des Finanzministeriums vom 28. Februar 2022. Diesbezüglich sieht die Allgemeine Lizenz Nr. 13 vom 2. März 2022 eine Übergangsfrist bis zum 23. Juni 2022 vor, um bestimmte Aktivitäten, die mit Sanktionen belegt worden sind, abzuwickeln, wozu auch die Zahlung amtlicher Gebühren für IP-Rechte gehört.
In diesem Kontext hat das US-Finanzministerium am 5. Mai 2022 die Allgemeine Lizenz Nr. 31 erlassen, die bestimmte IP-bezogene Transaktionen in Russland autorisiert, die andernfalls durch die Regulierungen der Sanktionen gegen Schädliche Auslandsaktivitäten Russlands, 31 CFR Teil 587 (RuHSR) insbesondere nach dem 23. Juni 2022 verboten wären. Diese autorisierten Transaktionen beinhalten:
- Das Einreichen und Verfolgen jeglicher Anmeldungen zur Erlangung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder anderen Arten des Schutzes von geistigem Eigentum;
- Das Erlangen von Patenten, Marken, Urheberrechten oder anderer Arten des Schutzes von geistigem Eigentum;
- Das Verlängern oder Aufrechterhalten von Patenten, Marken, Urheberrechten oder anderer Arten des Schutzes von geistigem Eigentum; und
- Das Einleiten und Verfolgen von Einspruchs- oder Verletzungsverfahren in Bezug auf Patente, Marken, Urheberrechte oder andere Arten des Schutzes von geistigem Eigentum, oder die Verteidigung in einem solchen Verfahren.
Zusammengefasst autorisiert die Allgemeine Lizenz ohne zeitliche Begrenzung das Einreichen und Verfolgen jeglicher Arten von Anmeldungen zur Erlangung von Patenten, Marken oder Urheberrechten sowie das Entrichten von Verlängerungs- und Aufrechterhaltungsgebühren, und auch Rechtsstreite in Verbindung mit Patenten, Marken, Urheberrechten und anderen IP-Rechten.
Die Klausel (b) legt jedoch explizit fest, dass die Allgemeine Lizenz nicht das Eröffnen oder Fortführen von Korrespondenz- oder Girokonten autorisiert. Weiter autorisiert die Allgemeine Lizenz nicht das Belasten in jeglicher Art von Konten bei der Russischen Zentralbank in den Geschäftsbüchern von US-Finanzinstitutionen.
Solche Zahlungsarten können möglicherweise einen Weg darstellen, über den z.B. international operierende Jahresgebührenzahlungsdienstleister ihre Zahlungen von Jahresgebühren an das Russische Patentamt ausführen. IP-Schutzrechtsinhaber sollten daher von ihrem Jahresgebührenzahlungsdienstleister die Bestätigung einholen, dass diese Jahresgebühren entrichten können, ohne dabei die US-Sanktionen zu verletzen, insbesondere unter Beachtung der Allgemeinen Lizenz Nr. 31 vom 5. Mai 2022, Klauseln (b)(1) bis (b)(3).
Analog dazu sollten Patentanwälte und Patentanwaltskanzleien, die in die Verfolgung von IP-Rechten vor dem Russischen Patentamt involviert sind, sorgfältig prüfen, ob ihre Zahlungsart für Amtsgebühren möglicherweise eine der unter Klausel (b) der Allgemeinen Lizenz Nr. 31 genannten Optionen berührt.
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