07-06-2024 12:10
von Dr. rer. nat. Olaf Meiselmann

Russland - Neue Beschränkungen für Rechte an geistigem Eigentum für Unterneh-men aus "unfreundlichen Staaten"

In Ergänzung der in der Präsidialverordnung Nr.29 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen der USA und assoziierter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen" vorgesehenen Maßnahmen erließ der Präsident der Russischen Föderation am 20. Mai 2024 die Verordnung Nr.430, die de facto ein Verbot der Veräußerung bestimmter Kategorien von Rechten des geistigen Eigentums von Ausländern ohne Zustimmung der russischen Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen einführt.

Mit diesem Erlass wird ein befristetes Verfahren sowohl für die Durchführung von Transaktionen zum Erwerb von Rechten an geistigem Eigentums zwischen bestimmten Inhabern solcher geistigen Eigentumsrechte und bestimmten Erwerbern eingeführt, sowie auch für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus solchen Transaktionen.

Als Erwerber im Sinne dieses Erlasses gelten die Russische Föderation, Subjekte der Russischen Föderation, Gemeinden und in Russland ansässige Personen.

Auf der Seite der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums sind von dem Verbot Personen und juristische Personen aus so genannten "unfreundlichen" ausländischen Staaten (die USA, die EU-Mitgliedstaaten sowie alle anderen Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben) betroffen, sowie "Personen, die unter der Kontrolle solcher ausländischer Personen stehen".

In dem Dekret wird festgelegt, dass die Zustimmung der zuständigen Regierungskommission für die folgenden Handlungen erforderlich ist:
a) für den Abschluss von Geschäften über den Erwerb von ausschließlichen Rechten an geistigem Eigentum oder an Individualisierungsmitteln;
b) für zur Durchführung dieser Transaktionen;
c) für Handlungen um die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesen Geschäften sicherzustellen.

Mit anderen Worten, diese Verordnung regelt, dass für Vereinbarungen über die Veräußerung von ausschließlichen Rechten an geistigem Eigentum wie Marken, Erfindungspatenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Pflanzensorten und Tierrassen usw. die Genehmigung der Regierungskommission erforderlich ist.

Diese Genehmigung kann, falls erforderlich, von der Regierungskommission mit folgenden Bedingen versehen werden:
a) die Bedingung, dass die Zahlungen der Vergütung und andere Zahlungen (einschließlich Strafen und anderer finanzieller Sanktionen) im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erwerb durch Überweisung auf ein spezielles Rubel-Konto vom Typ "O" erfolgen müssen, welches bei einer autorisierten Bank zu eröffnen ist;
b) sonstige Bedingungen und Konditionen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Liste der Bedingungen, die in eine solche Genehmigung von der Regierungskommission aufgenommen werden können, offen ist und der Kaufpreis in Rubel auf ein so genanntes O-Konto bei einer zugelassenen Bank eingezahlt werden muss (während Geldmittel von diesem O-Konto auf ein Verrechnungskonto, beispielsweise bei einer ausländischen Bank, nur mit Zustimmung der Regierungskommission überwiesen werden können), kann die Regierungskommission offenbar erheblich in die Möglichkeiten zur Veräußerung geistiger Eigentumsrechte von westlichen Unternehmen in Russland eingreifen.


Das oben erwähnte Verbot gilt nicht für den Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums
- an Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst,
- an den Ergebnissen der darstellenden Künste (Aufführungen),
- auf Audioaufnahmen;
- auf die Ausstrahlung im Rundfunk oder per Kabel;
- für Transaktionen, bei denen die Verbindlichkeiten des Erwerbers 15 Millionen Russische Rubel (ca. 150.000 EUR) nicht überschreiten.


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