02-10-2024 15:32
von Dr. rer. nat. Sergej Sloboshanin

Russische Föderation - Erhöhung der Amtsgebühren zum 5. Oktober 2024

Mit der Verordnung Nr. 1278 vom 18. September 2024, veröffentlicht am 27. September 2024, hat das Russische Patentamt (Rospatent) angekündigt, dass es seine Amtsgebühren ab dem 5. Oktober 2024 erhöhen wird.

Während nur wenige Gebühren unverändert bleiben, erhöhen sich die meisten Gebühren um 10 bis 20 Prozent und mehr, insbesondere die Jahresgebühren werden deutlich angehoben.

Auch die 30-prozentige Gebührenermäßigung für Online-Einreichung wurde abgeschafft.

Neben der Gebührenerhöhung hat Rospatent auch erhebliche strukturelle Änderungen hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten für Jahresgebühren angekündigt.

Die Jahresgebühren für das 1. bis 5. Jahr müssen zusammen mit der Erteilungs-/Eintragungsgebühr innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum des Erteilungs-/Eintragungsbeschlusses in einer Summe gezahlt werden.

Die folgenden Jahresgebühren können nicht mehr jährlich gezahlt werden, sondern müssen für Zeiträume von fünf Jahren zusammen in einer Summe gezahlt werden, d.h. die nachfolgenden Jahresgebühren für das 6. bis 10. Jahr müssen zusammen in einer Summe gezahlt werden, die Jahresgebühren für das 11. bis 15. Jahr usw.

Diese Änderung betrifft Jahresgebührenzahlungen für Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, wobei für Geschmacksmuster, die nach dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden, die Zahlung für Fünfjahreszeiträume bereits früher eingeführt wurde.

Die Verordnung besagt ferner, dass, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung einer Jahresgebühr die Gebühr für einen Fünfjahreszeitraum noch nicht vollständig gezahlt wurde, der Patentinhaber aufgefordert ist, die Gebühr für den Fünfjahreszeitraum abzüglich der bereits für diesen Zeitraum gezahlten Jahresgebühren zu entrichten. Dies gilt es insbesondere bei Jahresgebührenzahlungen in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der oben genannten Änderung zu beachten.

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