10-11-2021 13:16
von Willi Fast

Mongolei: Neues mongolisches Markengesetz

Am 23. September 2021 trat in der Mongolei ein neues Markengesetz in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Einführung eines Widerspruchsverfahrens, die Einführung zusätzlicher Zurückweisungsgründe (u.a. geographische Angaben und insbesondere Bösgläubigkeit), sowie die Wiedereinführung des Benutzungszwangs.

Nach dem neuen Gesetz werden Markenanmeldungen nach Abschluss der Formalprüfung zu Widerspruchszwecken veröffentlicht. Für nationale Anmeldungen beträgt die Widerspruchsfrist drei Monate ab dem Datum der nationalen Veröffentlichung. Für IR-Marken mit Benennung der Mongolei beträgt die Widerspruchsfrist fünf Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der internationalen Registrierung bzw. der nachträglichen Benennung durch die WIPO.

Des Weiteren können Markenanmeldungen nun u.a. wegen Identität bzw. Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen geographischen Angabe oder wegen Bösgläubigkeit zurückgewiesen werden.

Nicht zuletzt besteht mit der Einführung des neuen Gesetzes wieder ein Benutzungszwang. Wird eine Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren ab dem Datum der Registrierung oder der letzten Benutzung nicht benutzt, kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden.

Mit der Einführung des neuen Markengesetzes steht Markeninhabern eine Reihe neuer Instrumente für einen effektiveren Schutz ihrer Markenrechte in der Mongolei zur Verfügung.

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