08-01-2026 11:20
von Dr. rer. nat. Sergej Sloboshanin

Eurasien – maximal 24 Monate für Fristverlängerungen ab dem 1. Februar 2026

Bisher haben die eurasischen Bestimmungen im Falle von Prüfungsbescheiden für eine eurasische Patentanmeldung keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Monate vorgesehen, um welche die Frist zur Einreichung einer Erwiderung auf einen Prüfungsbescheid verlängert werden kann, d.h. unter Zahlung der amtlichen Verlängerungsgebühren war die Frist prinzipiell „unendlich“ lang verlängerbar.

Zum 1. Februar 2026 ändert das Eurasische Patentamt nun seine Bestimmungen und die Frist zur Einreichung einer Erwiderung auf einen Prüfungsbescheid kann maximal nur noch um 24 Monate verlängert werden. Bereits vor dem 1. Februar 2026 für einen längeren Zeitraum verlängerte Fristen bleiben weiterhin gültig.

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