14-12-2023 15:34
von Willi Fast

Eurasien – Erhöhung der Gebühren zum 01. Januar 2024

Zum 01. Januar 2024 erhöhen sich die Gebühren, die für Eurasische Patentanmeldungen und Patente sowie für Designanmeldungen und Designs zu entrichten sind. Die entsprechenden Änderungen können in den „Bestimmungen zu Gebühren des Eurasischen Patentamts“ eingesehen werden. Die Gebühren erhöhen sich im Durchschnitt um 20 – 40 %.

Darüber hinaus gelten ab dem 01. Januar 2024

  • eine Verlängerung der Einspruchsfrist gegen die Erteilung Eurasischer Patente für Erfindungen und Designs im Zuge eines administrativen Widerrufsverfahrens von 9 Monaten auf 3 Jahre,
  • eine Präzisierung der Bestimmungen für die Prüfung Eurasischer Designanmeldungen, und
  • die Einführung der Möglichkeit der Beilegung von Streitfällen mittels eines Mediationsverfahrens in Fällen bei Identität oder Verwechslungsgefahr zwischen Designs und Marken mit früherer Priorität.

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