Eurasien – Erhöhung der Amtsgebühren zum 1. Februar 2026
Nach der Gebührenerhöhung im Februar 2025 erhöht das Eurasische Patentamt zum 1. Februar 2026 erneut seine Gebühren für Patente und nach 2024 auch seine Gebühren für Designs.
Die amtliche Gebühr für die Einreichung einer eurasischen Patentanmeldung mit bis zu fünf Patentansprüchen erhöht sich von RUB 60.000 auf RUB 70.000. Für eine Patentanmeldung mit mehr als fünf Patentansprüchen wird die amtliche Gebühr für jeden Anspruch ab dem 6. von RUB 6500 auf RUB 7000 steigen, für jeden Anspruch ab dem 21. von RUB 7000 auf RUB 7500 und für jeden Anspruch ab dem 51. von RUB 7500 auf RUB 8000.
Betreffend dem Prüfungsverfahren erhöht sich die amtliche Prüfungsgebühr für den ersten unabhängigen Anspruch von RUB 60.000 auf RUB 70.000, die amtliche Prüfungsgebühr für den zweiten unabhängigen Anspruch von RUB 35.000 auf RUB 40.000 und die amtliche Prüfungsgebühr für den dritten und jeden weiteren unabhängigen Anspruch von RUB 20.000 auf RUB 25.000.
Die amtliche Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr für eine Patentanmeldung mit bis zu 35 Seiten erhöht sich von RUB 40.000 auf RUB 45.000.