Eurasien – Erhöhung der Amtsgebühren zum 1. Februar 2025
Das Eurasische Patentamt hat angekündigt, dass es seine Amtsgebühren betreffend Patente zum 1. Februar 2025 erhöhen wird. Die Gebühren für Designs bleiben unverändert.
Die amtliche Gebühr für die Einreichung einer eurasischen Patentanmeldung mit bis zu fünf Patentansprüchen wird künftig RUB 60.000 betragen, was eine Erhöhung um 20 Prozent bedeutet. Für eine Patentanmeldung mit mehr als fünf Patentansprüchen wird die amtliche Gebühr für jeden Anspruch ab dem 6. von RUB 5500 auf RUB 6500 steigen, für jeden Anspruch ab dem 21. von RUB 6000 auf RUB 7000 und für jeden Anspruch ab dem 51. von RUB 7000 auf RUB 7500.
Betreffend dem Prüfungsverfahren wird sich die amtliche Prüfungsgebühr für den ersten unabhängigen Anspruch ebenfalls um 20 Prozent auf RUB 60.000 erhöhen, die amtliche Prüfungsgebühr für den zweiten unabhängigen Anspruch von RUB 30.000 auf RUB 35.000 und die amtliche Prüfungsgebühr für den dritten und jeden weiteren unabhängigen Anspruch von RUB 15.000 auf RUB 20.000.
Die amtliche Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr für eine Anmeldung mit bis zu 35 Seiten wird um etwa 30 Prozent von RUB 30.000 auf RUB 40.000 steigen.