Eurasien – Beitritt zum internationalen Designsystem geplant
Am 14. und 15. Oktober 2025 hat der Verwaltungsrat des Eurasischen Patentamts beschlossen, dass die EAPO mit allen acht Mitgliedstaaten der Genfer Akte des Haager Abkommens beitritt. So wird es im Laufe des Jahres 2026 möglich sein, ein eurasisches Design über das internationale System zur Eintragung von Geschmacksmustern anzumelden.
Darüber hinaus wird die EAPO Vertragspartei des Patentrechtsvertrags (PLT) vom 1. Juni 2000.
Die Bestimmungen der Richtlinien zur Eurasischen Patentkonvention, die sich auf die Prüfung von Geschmacksmustern beziehen, wurden präzisiert. Diese Änderungen werden Unsicherheiten bei der Anwendung der Neuheitsschonfrist und bei der fortlaufenden Einreichung einer Kette von Teilanmeldungen vermeiden. Ab dem 1. Februar 2026 wird es möglich sein, die Geltungsdauer eines Designs in Bezug auf einzelne in der Anmeldung angegebene Muster zu verlängern, und Dritte können innerhalb einer unbegrenzten Frist, anstatt wie bisher innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung der Entscheidung über die Erteilung, eine Löschung eines eurasischen Designs beantragen.