Eurasien – Ab dem 1. Januar 2023 stellt das Eurasische Patentamt (EAPO) Schutzrechtsurkunden nur noch in elektronischer Form aus
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Eurasische Patentamt (EAPO) Patent- und Designurkunden nur noch in elektronscher Form ausstellen. Schutzrechteinhaber können die Urkunden weiterhin in Papierform erhalten, ohne dafür eine amtliche Gebühr zu zahlen, wobei ein entsprechender Antrag nach der Veröffentlichung der Erteilung zu stellen wäre.
Bestätigungen über Rechtsübertragungen oder über Verlängerungen der Laufdauer von Schutzrechten werden ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls nur noch in elektronischer Form ausgestellt, wobei die Möglichkeit der Ausstellung der Bestätigungen in Papierform auf Antrag der Schutzrechteinhaber besteht.